Grußwort

Miyoko Tsujimura

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Leiterin des Instituts für Fragen der Gleichberechtigung der Geschlechter in Recht und Politik, Professorin an der Graduate School für Rechtswissenschaften der Tohoku Universität

Mit Beginn des COE-Programms im Jahr 2003 wurden zwei Projekte mit dem Forschungsschwerpunkt Gender in den Förderungsrahmen aufgenommen. Zum einen das interdisziplinäre Projekt „Frontiers of Gender Studies“ an der Ochanomizu Frauenuniversität in Tokio und zum anderen unser Projekt zu Fragen von „Recht und Politik in einer die Gesellschaft gleichberechtigenden Gesellschaft“. Die Tatsache, dass zwei Projekte in die Förderung aufgenommen wurden, verdeutlicht die Notwendigkeit dieses Forschungsbereiches. Besonders nach Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes 1999 rückt eine das Rechtssystem betreffende Untersuchung der Geschlechterfrage verstärkert in den Vordergrund. Nicht zuletzt deshalb gewinnt die Forschung zu Fragen von Recht und Politik mit Bezug auf Geschlechtergleichberechtigung immer größere Bedeutung.

Der Ausgangspunkt unserer Forschung ist die Darstellung theoretischer Probleme der Rechts- und Politikwissenschaft zur Umsetzung einer „Geschlechtergleichberechtigung“ in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts im nationalen wie internationalen Kontext. Durch eine konkrete Kooperation mit japanischen Kommunen und Rechtskreisen hoffen wir auf nachhaltige Synergieeffekte unserer Forschung auf allen Ebenen.

Um derartige Ergebnisse zu erzielen ist unsere Arbeit in drei Bereiche - Grundlagen, Anwendung, und politische Praxis - sowie in sechs Forschungscluster gegliedert. Im Rahmen dieser Forschungscluster wird an konkreten Projekten gearbeitet. Die einzelnen Forschungscluster gliedern sich in die für das 21. Jahrhundert wichtigen Problemfelder (1) politische Partizipation, (2) Anstellung und Sozialversicherung, (3) Familie, (4) Körperliche Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, (5) Soziale Sicherheit von Individuen, und (6) Fragen zur Gender-Erziehung. In diesen Bereichen werden umfangreiche Studien und Befragungen durchgeführt (siehe hierzu http://www.law.tohoku.ac.jp).

Ferner wurde zu diesem Anlass die Etablierung eines Instituts für Fragen der Gleichberechtigung der Geschlechter in Recht und Politik beschlossen, um auf diesem Weg die Zusammenarbeit mit internen wie externen Forschungsinstitutionen, Juristenverbänden und Kommunen zu forcieren. Das „Institut zur Förderung von Geschlechtergleichberechtigung“ der Stadt Sendai und befindet sich im selben Gebäude wie die NPO „L Solar Sendai“, eine NPO im Bereich der Geschlechtergleichberechtigung. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen fortan Gemeinschaftsforschungsprojekte sowie Symposien veranstaltet werden. Hierzu sollen zahlreiche Organisation für Kooperationen gewonnen und eingebunden werden.

Wir sind überzeugt, dass durch eine erfolgreiche Arbeit des Instituts mit seinen COE-Mitarbeiten und externen Kooperationspartnern, seinen Netzwerken und dem Zugang zu vielfältigen Materialien zu den Themen Geschlechtergleichberechtigung in Recht und Politik Synergieeffekte in Forschung und Lehre erzielt werden können, und damit die Arbeit des Forschungsprogramms insgesamt weiter an Qualität und Profil gewinnt. Ich hoffe und freue mich daher auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit.

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